AGB

1. Geltungsbereich

Für Die Bräuti Bar gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedienungen des Kunden erkennen wir nicht an. Es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Soweit nicht anders vereinbart ist die Vertragssprache Deutsch. Unsere Angebote richten sich an private und gewerbliche Kunden. Die AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne daß es einen Hinweis auf die AGB bedarf.

2. Angebote

Angebote verstehen sich, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend sowie bis 14 Tage nach Ausstellungsdatum befristet.

1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme und der Bestätigung des Auftrags durch die Die Bräuti Bar zustande.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch Die Bräuti Bar.

4. Preise

Es gelten ausschließlich die Preise des Angebotes und der Auftragsbestätigung.

5. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungsbedingung ergibt sich aus dem Vertrag und wird auf der Rechnung mitgeteilt. Der gesamte Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig und sollte auf unserem Konto gebucht sein. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Die Bräuti Bar über den Betrag verfügen kann.

2. Kommt der Kunde in Verzug, so ist Die Bräuti Bar berechtigt, Verzugszinsen in der rechtlich geltenden Höhe zu fordern. Falls die Die Bräuti Bar einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Nach Verzugseintritt hat der Kunde ferner die Kosten für Mahnschreiben in Höhe des Aufwandes zu erstatten.

3. Der Kunde kann gegen Forderungen von Die Bräuti Bar nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Nichtdurchführen der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, behält Die Bräuti Bar die Vergütungsansprüche für die Fixkosten, Lieferungen und sonstige Leistungen. Eine Auftragsstornierung bis zu 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum ist kostenfrei. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 90% der vereinbarten Leistungsgrundsumme. Auf Anfahrtskosten werden keine Stornogebühren berechnet. Die Stornokosten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Stornorechnung beglichen werden.

7. Fehlende oder beschädigte Gegenstände

Der Auftraggeber haftet für den Bruch oder Verlust von geliehenen Gegenständen, einschließlich Gläser. Eventuelle Kosten werden an den Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Vereinbarung weiterberechnet.

8. Haftungsausschluss

1. Die Bräuti Bar haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

2. Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.

3. Die Bräuti Bar ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

9. Parkplatz und Zugangsberechtigungen

Vom Auftraggeber werden Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen (z. B. Messeausweise) für die Barkeeper und ggf. weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Anfallende Parkkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine direkte und ungehinderte Zufahrt mit einem PKW möglich ist.

10. Auf und Abbau

Der Aufbau der Bar und Zubehör erfolgt in der Regel 2 Std. vor Beginn der Veranstaltung. Abbau erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Erbringen des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungserbringer. Die Bauart der mobilen Bars lässt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden und Räumlichkeiten (*ebenerdig, stufenfrei oder mit adäquaten Fahrstühlen o.ä.) zu.

11. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z. B. Deko – Früchte, Flüssigkeiten, Strohhalme, Verpackungen) ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über Die Bräuti Bar ist mit einer Entsorgungsgebühr zu rechnen.

12. Teilnichtigkeit, Gerichtstand

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarung nicht berührt. Gerichtstand ist für zurückliegende und zukünftige Verträge 92421 Schwandorf.

13. Sonstige Bedingungen

Der Auftraggeber und Die Bräuti Bar sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen einschließlich Bild- und Filmmaterial uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.